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Zusammenfassung des Artikels:
Die Qualitäts- und Leistungs-Standards des DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.) wurden überarbeitet und verschärft. Siegelinhaber weisen nach, dass sie die hohen Anforderungen des DDV erfüllen und geben damit Auftraggebern die Sicherheit, dass ihre Daten bei den Unternehmen mit QuLS-Siegel des DDV - wie bei skriptura seit jahren Standard - in besten Händen sind.


Bereits seit 1992 gab es fu?r die im Bereich „Adresse“ innerhalb des DDV organisierten Mitglieder das DDV-Leistungssiegel sowie das Qualitätssiegel Listbroker und das Siegel DirectMail Services. 2006 haben sich die betreffenden drei Councils DirectMail Services, List Council und Print und Service entschlossen, ihre Qualitäts-Aktivitäten gemeinsam voranzutreiben. Mit dem bisherigen bewährten Partner, dem Beratungsbu?ro Gliss & Kramer KG, wurde ein Konzept erarbeitet. Die Kernpunkte: eine jährliche Selbstverpflichtungserklärung, einheitliche Gu?tesiegel und eine deutliche inhaltliche
Verschärfung der Qualitäts- und Leistungsstandards.


Ku?nftig gibt es verschiedene Qualitäts- und Leistungsstandard-Siegel (QuLS-Siegel), die auf die Geschäftssegmente der jeweiligen Councilmitglieder abgestimmt sind:


Mitglieder des Council DirectMail Services können die folgenden Siegel erwerben:
- QuLS Adressverlag
- QuLS Datenverarbeitung
- QuLS Lettershop
- QuLS Fulfillment


Fu?r die Mitglieder des List Councils gibt es das Siegel QuLS Listbroking.
Fu?r das Council Print und Service wurden diese Siegel aufgelegt:
- QuLS Datenverarbeitung
- QuLS Lettershop
- QuLS Fulfillment


Ziel ist es dabei, den Marktpartnern die Sicherstellung der Leistungsqualität und der besonderen Anforderungen an den Datenschutz garantieren zu können. Vorteil fu?r den Kunden: Vertraut er seine Daten einem gepru?ften Council-Mitglied an, so ist er auf der (rechts-)sicheren Seite. Zudem signalisiert das Siegel auch den Datenschutz-Aufsichtsbehörden, dass bei gepru?ften Council-Mitgliedern kein erhöhter behördlicher Aufsichtsbedarf besteht. Bei der Leistungsqualität werden beispielsweise Kriterien wie regelmäßige Mitarbeiterschulung und -unterweisung, Transparenz der Preisgestaltung und der Auftragsbestätigung sowie Auftragsdokumentation u?berpru?ft. Die Einhaltung der Qualitäts- und Leistungsstandards ist Voraussetzung, ein Gu?tesiegel zu erhalten. Sie sind in drei „Rubriken“ unterteilt. Inhalt der ersten Rubrik „Allgemeines“
ist unter anderem die Mitarbeiterschulung zu den wichtigsten Eckpfeilern des Datenschutzes. Die beiden weiteren Rubriken differenzieren zwischen „verbraucherschu?tzenden Anforderungen“ und „kunden- und
adresslieferantenschu?tzenden Anforderungen“.

Während das bisherige Pru?fungsverfahren nach der Erstpru?fung vor Ort erst nach vier Jahren eine Wiederholung vorsah, muss sich jedes Council-Mitglied nun bereits nach drei Jahren einer Wiederholungspru?fung stellen und daru?ber hinaus einmal jährlich eine sogenannte Online-Selbstverpflichtungserklärung (SVE) abgeben, die zum Erwerb des
Jahressiegels fu?hrt.

Die Erstpru?fung vor Ort beinhaltet eine kurze formale Pru?fung nach festen Checklisten und eine Pru?fung der jeweiligen Anforderungen, die in den Qualitäts- und Leistungsstandards formuliert sind. Besonderer Wert wird dabei auf die Einhaltung der technisch-organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen gelegt. Werden Mängel festgestellt, haben die Unternehmen zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung. Das Siegel wird dem Councilmitglied entzogen, wenn die Angaben in der SVE nicht den Vorgaben der Qualitäts- und Leistungsstandards entsprechen oder nicht rechtzeitig
eingereicht werden. Der Siegelentzug fu?hrt zum Ausschluss aus dem Council.

Die erworbenen Siegel werden durch eine Urkunde des DDV bestätigt und unterstreichen den guten Namen des jeweiligen Unternehmens durch die Darstellung auf den Geschäftspapieren.

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