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Auf dieser Seite machen wir Sie mit den wichtigsten Vorschriften der Deutschen Post AG bekannt.

Auf dieser Seite bekommen Sie die Postvorschriften verständlich erklärt. So, wie wir es machen, ist das sicher nichts für Juristen. Aber es ist gut für Sie, die Postkunden. Denn wir haben bei dieser Zusammenstellung die Verständlichkeit in den Vordergrund gerückt. Darunter leidet sicher im Einzelfall die Genauigkeit der Aussage. Wir wollten jedoch nicht die rechtsverbindlichen Postvorschriften der Deutschen Post AG abdrucken. Die bekommen Sie auf der Website der DPAG (Deutsche Post AG). Dies ist die Internetseite der skriptura dialog systeme GmbH in Hannover.

Bevor Sie den Text lesen und hoffentlich finden, was Sie suchen noch eine Bitte: Obwohl der Autor dieses Textes sich wirklich sehr viel Mühe gegeben hat, haben sich vielleicht doch Fehler eingeschlichen. Sollten Sie einen Fehler gefunden haben, oder meinen, etwas sei nicht gut erklärt, mailen Sie es uns doch einfach. Den Link dazu finden Sie Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Das Gleiche gilt natürlich, wenn etwas nicht mehr aktuell ist.

Bitte beachten Sie den ausdrücklichen Haftungsauschluss am Ende dieser Seite!


Infopost und Infobrief Inhaltsgleichheit

Aus der »Massendrucksache« haben sich Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts die Produkte »Infopost« und »Infobrief« entwickelt. Infopost und Infobrief sind ausschließlich für Werbesendungen ausgelegt. Es dürfen Kataloge, auch in Form von Datenträgern, versendet werden. Infopost-Sendungen in Umschlägen sollten verschlossen sein, die Lasche sollte also verklebt sein und nicht nur eingesteckt. Der Grund dafür liegt in der hohen mechanischen Belastung der Briefe, wenn sie durch die sehr schnellen Maschinen der Post laufen.

Die Deutsche Post hat die Bedingungen so formuliert, dass sich mit den Produkten keine »normalen« Briefe verschicken lassen. Verkaufswaren (beispielsweise Software auf Disketten oder CR-ROM), auch wenn Sie in großen Mengen versendet werden, sind ebenfalls nicht zugelassen.

Es gibt aber seit dem 01. Januar 2006 die Möglichkeit, Briefe als Infopost zu versenden, obwohl sie nicht inhaltsgleich sind. Das geht mit der heute so genannten VarioPlus-Sendung. Wenn Sie eine reine Werbung (es darf auch nicht - zum Beispiel - eine Rechnung "beigelegt" sein) verschicken oder zu spenden aufrufen, müssen Ihre Infopost-Sendungen nicht wie oben beschrieben inhaltsgleich sein. Sie können dann ganz individuelle Briefe schreiben und zahlen dafür trotzdem nur den günstigen Infopost-Tarif. Wie Sie das machen können, welche Datenbankvoraussetzungen beispielsweise erforderlich sind, erfahren Sie hier. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!



Die erste Bedingung, um die Produkte nutzen zu können ist die »Inhaltsgleichheit«.
Es müssen in jedem Brief gleich sein:

  • die Anzahl der Blätter (Anschreiben, Faxantwort usw.)
  • die Anzahl der Beilagen (Broschüren, Muster usw.)
  • die Art des Umschlages bzw. der äußeren Aufmachung
  • das Format
  • die Inhalte, das heißt das, was auf den Anschreiben, Broschüren usw. gedruckt ist

Kurz gesagt: Eine Sendung muss aussehen wie die andere. Von dieser Bestimmung gibt es natürlich Ausnahmen, denn sonst würden alle Sendungen an den selben Empfänger geschickt werden. Die Ausnahmen sind:

  • Die Anschrift des Empfängers
  • Bis zu zehn unterschiedliche »Ordnungsbezeichnungen« wie Nummern, Buchstaben, oder Zeichen. Es dürfen aber keine Wörter verwendet werden
  • Persönliche Anreden

Letztere, die persönlichen Anreden, dürfen sich auch im Text wiederholen. So könnten beispielsweise sowohl über dem Text die Anrede: »Sehr geehrte Frau Meyer«, als auch im Text ..., liebe Frau Meyer, ... stehen. Aber!!! Die Absätze müssen immer mit den gleichen Wörten beginnen. Ob Ihre Briefe alle Bedingungen erfüllen, können Sie von Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. überprüfen lassen. Seine Telefon-Nummer lautet: 0511/54294-26. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!

Sendungsmengen

Die zweite Bedingung sind die Sendungsmengen. Die Mindestmenge für die Auflieferung von Infopost ist

  • 4.000 Sendungen
  • Wenn Sie Ihre Sendungen ausschließlich in einen Bereich verschicken wollen, dessen ersten zwei Ziffern der Postleitzahl übereinstimmen (die Deutsche Post AG spricht von einer Leitregion), also zum Beispiel 30159 und 30419 und 30655 usw., reichen 250 Sendungen aus.
  • Ist die Postleitzahl, in der Sie die Sendungen zur Post bringen, auch noch gleich (Sie liefern also in einem Postamt auf, dessen Postleitzahl ebenfalls - in unserem Beispiel - mit 30 beginnt), genügen sogar 50 Sendungen, um den Infopostpreis in Anspruch nehmen zu können. Die genannten Beispiele sind auf alle Leitregionen übertragbar.

Es gibt die Möglichkeit, zur Erreichung einer der genannten Mindestmengen, eine sogenannte Aufzahlung zu leisten. Ein Beispiel:

Sie haben 233 Sendungen für die Leitregion 35 (die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl lauten bei allen Sendungen 35). Die Mindestmenge ist 250 Sendungen. Die nicht vorhandenen 17 Sendungen bezahlen Sie, ohne sie einzuliefern. Denn wenn Sie 250 Sendungen á 0,25 € = 62,50 € bezahlen, ist das günstiger, als wenn Sie 233 Sendungen zum Tarif Infobrief á 0,40 € = 93,20 € bezahlen müssen. Alle weiteren Fragen zur Optimierung Ihrer Portokosten beantwortet Ihnen gern Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. (Telefon: 0511/54294-38). Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!

Formen, Maße und Gewichte

Die dritte Bedingung betrifft die Formen, Maße und Gewichte. Der Grund, warum Ihnen die Deutsche Post auf die Einlieferung von Infopost und Infobriefen Rabatte gewährt, ist, dass sie diese Briefe fast vollständig mit Maschinen verarbeiten kann. Dazu ist es erforderlich, dass die Sendung im rechteckigen Format angeliefert wird (vom Sonderfall Infopost Kreativ einmal abgesehen). Die Abweichungen vom jeweiligen Vorgänger sind farblich gekennzeichnet.

Für Infopost/Katalog Standard gilt

  • mindestens 14 cm lang und mindestens 9 cm breit
  • höchstens 23,5 cm lang und höchstens 12,5 cm breit
  • höchstens 0,5 cm dick
  • höchstens 20 g schwer

Für Infopost/Katalog Kompakt gilt

  • mindestens 10 cm lang und mindestens 7 cm breit
  • höchstens 23,5 cm lang und höchstens 12,5 cm breit
  • höchstens 1,0 cm dick
  • höchstens 50 g schwer

Für Infopost/Katalog Groß gilt

  • mindestens 10 cm lang und mindestens 7 cm breit
  • höchstens 35,3 cm lang und höchstens 25 cm breit
  • höchstens 2,0 cm dick
  • höchstens 1.000 g schwer

Für Infopost/Katalog Maxi gilt

  • mindestens 10 cm lang und mindestens 7 cm breit
  • höchstens 35,3 cm lang und höchstens 25 cm breit
  • höchstens 5,0 cm dick
  • höchstens 1.000 g schwer
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Sendung nun in die eine oder die andere Kategorie fällt, hilft Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. gern weiter. Sie erreichen Herrn Knoche auch unter Telefon 0511/54294-26. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!

Anschrift – Schriften, Abstände und mehr ..

Die vierte und letzte Bedingung betrifft die Anschrift – Schriften, Abstände und mehr ..

Schon weiter oben wurde die Bearbeitung der Sendungen mit Maschinen angesprochen. Auch die Anschriften werden von Maschinen gelesen. Die Verteilung auf Briefzentren, ja teilweise bis auf Zustellbezirke (der »Postboten«) wird bereits in dem Briefzentrum vorgenommen, das die Sendung annimmt. Damit die Maschinen die Anschriften lesen können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Schrift muss für die Maschine lesbar sein. Die Maschinen der Deutschen Post AG können viele Standard-Schriften lesen. Zwischen den Buchstaben sollte ein Abstand von ca. 0,3 mm gelassen werden. Der Abstand zwischen den Wörten sollte 3 mm nicht unterschreiten.
  • Die Anschrift muß sich innerhalb der »Lesezone« befinden. Diese beginnt 1,5 cm vom rechten Rand und ist mindestens 5,9 cm breit. Höchstens darf sie 8,5 cm breit sein. Sie beginnt 1,5 cm oberhalb des unteren Randes. Ihre Höhe endet 4 cm unter dem oberen Rand.
  • Es muß eine »Codierzone« freigehalten werden. Diese beginnt am unteren Rand und hat ein Höhe von 1,5 cm. Vom rechten Rand aus ist sie 15 cm lang.
Garantiert richtig adressiert sind Ihre Sendungen, wenn skriptura diese Aufgabe für Sie übernehmen darf. Die richtigen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen finden Sie hier. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!



Infopost und Infobrief in Kartenform

Besondere Bedingungen für Infopost und Infobrief in Kartenform

Für den Versand von Werbe-Postkarten gelten die gleichen Bedingungen wie für verschlossene Briefe. Die Ausnahmen hiervon sind:

  • Bei Karten bis zur Größe A5 (14,8 x 21 cm) muss das Papiergewicht mindestens 150 g/q betragen
  • Bei Karten, die größer sind als A5 (bis höchstens 35,3 x 25,0 cm) muss das Papiergewicht mindestens 250 g/m2 betrage
  • Für die Anschriftenseite gilt abweichend:
    • Die »Lesezone« beginnt 0,5 cm vom rechten Rand und ist mindestens 5,9 cm breit. Höchstens darf sie 8,5 cm breit sein.
    • Die "Codierzone" verändert sich nicht.
    • Zwischen dem linken Rand der Anschrift und dem übrigen Inhalt links davon müssen mindestens 2 cm frei bleiben
    • Alternativ dazu reicht ein freier Bereich von drei mm, wenn ein senkrchter Strich von mindestens 1,2 mm Breite in der Höhe der Lesezone angebracht wird.

Wissen Sie schon, wer sich um den Versand Ihrer Postkarten kümmert? Bleiben Sie doch einfach auf dieser Seite und überlassen Sie alles weitere den Experten von skriptura. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!


Vorausverfügungen

Wenn Sie mit einem Datenbestand häufiger Mailings versenden möchten, empfiehlt es sich, eine sogenannte »Vorausverfügung« zu verwenden. Wie der Name es sagt, verfügen Sie damit im voraus - nämlich bereits beim Versand Ihres Mailings – was mit Ihrer Sendung passiert, die nicht zugestellt werden kann. Wenn Sie nichts vorausverfügen, wird die Sendung vernichtet, was zur Folge hat, dass Sie die Anschrift immer wieder verwenden werden und folglich immer wieder Kosten verursachen.

Mit Wirkung zum 1.07.2010 hat die Deutsche Post AG verfügt, dass der Service Vorausverfügungen bis auf zwei Fälle komplett in den Service PREMIUMADRESS (siehe unten) überführt wird. Die zwei verbleibenden Vorausverfügungen sind "Nicht nachsenden" und "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück". Wenn Sie "Nicht nachsenden" vorausverfügen, wird Ihr Brief auf keinen Fall zugestellt, wenn er unter der angegebenen Adresse nicht mehr wohnt. Dies gilt selbst dann wenn der Empfänger einen Nachsendeauftrag erteilt hat. Vorausverfügen Sie "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" wird die Sendung bei Umzug des Empfängers an Sie zurückgesendet. Hat der Empfänger der Weitergabe seiner neuen Adresse zugestimmt, wird Ihnen diese auf der zurückgesendeten Sendung mitgeteilt. Die Kosten betragen 0,22 € im ersten bzw. 0,90 € im zweiten Fall.

Für alle anderen früheren Vorausverfügungen gibt es jetzt das neue Verfahren PREMIUMADRESS.

Wenn Ihnen die Vorausverfügungen immer noch ein "Buch mit sieben Siegeln" sein sollte, versuchen Sie es einfach mit einer Anfrage bei Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Gemeinsam werden Sie die optimale Vorausverfügung finden! Sicher. Sie können Herrn Knoche auch unter 0511/54294-26 telefonisch erreichen. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!


PREMIUMADRESS

Um von Adressänderungen oder Unzustellbarkeit zu erfahren wurde PREMIUMADRESS eingeführt. Das Verfahren erfordert eine Anmeldung bei der Deutschen Post AG, damit die Informationen über Umzüge oder Gründe, warum die Sendung nicht zugestellt werden konnte, dort gespeichert und an Sie versendet werden können. Außerdem benötigen Sie einen Direktmarketing-Dienstleister (den haben Sie gerade gefunden: skriptura dialog systeme GmbH), der für die Produktion mit PREMIUMADRESS von der Deutschen Post AG zertifiziert wurde. Der Dienstleister erzeugt mit seiner Software zur Optimierung der Portokosten ein Datenfeld, das als Grundlage für den Druck eines so genannten 2D-Datamatrixcodes dient. Kann nun der Zusteller ("Postbote") die Sendung nicht zustellen, schreibt er den Grund dafür auf die Sendung. Diese geht zurück zum nächsten Briefzentrum. Dort werden die Informationen über ein Datenlesegerät in den Computer eingelesen (gescannt). Wenn bekannt ist, dass und wenn ja wohin der Empfänger der Sendung umgezogen ist (und dieser der Weitergabe der Information zugestimmt hat), bekommen Sie die neue Adresse in elektronischer Form (also zum Beispiel als Text- oder MS-Excel-Datei) zugestellt. Diese können Sie dauerhaft in Ihren Datenbestand übernehmen und sparen so beim nächsten Versand bares Geld. Genau so wird auch mit anderen Informationen verfahren, die die Deutsche Post AG hat. Wozu natürlich auch zählt, dass der Empfänger nicht mehr erreichbar ist, weil seine neue Adresse nicht bekannt ist oder er verstorben ist.

Die Kosten für diesen Service orientieren sich an denen der oben beschriebenen "Vorausverfügungen". Sie zahlen also 0,90 € für die neue Adresse bei Umzug und 0,22 € für alle anderen Informationen.

Hilfe bei dem Versand mit PREMIUMADRESS und auch bei den notwendigen Datenarbeiten erhalten Sie bei Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Herrn Noll erreichen Sie auch telefonisch unter der Telefonnummer 0511/54294-38. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!


Freimachung

Eine »freigemachte« Sendung ist im Postdeutsch eine Sendung, die für den Empfänger frei ist, also von ihm nicht bezahlt werden muss. Demgemäß muss eine »unfreie« Sendung vom Empfänger bezahlt werden. Damit der Zusteller (der »Postbote«) weiß, ob das Porto schon von Ihnen bezahlt wurde, benötigt er einen Hinweis auf der Sendung, eben einen Vermerk auf die »Freimachung«. Die bekannteste Art der Freimachung ist die Briefmarke. Sie ist ein klarer Beweis dafür, dass Sie die Sendung schon bezahlt haben. Dieser Beweis ist so offensichtlich, dass die Deutsche Post AG auf eine Kontrolle bei der Einlieferung verzichtet. Das bedeutet, Sie können die Sendung in jeden Briefkasten einwerfen. Der Zusteller kontrolliert nur noch, ob auch genügend Porto bezahlt wurde. Haben Sie zuwenig »freigemacht«, muss der Empfänger nachzahlen. Werbesendungen, Mailings also, werden »schalteraufgeliefert«. Das bedeutet, ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG (übrigens: immer weniger Beamte) prüft, ob die Sendung den Bestimmungen entspricht und prüft auch das sogenannte "Entgelt", also die Bezahlung. Aufgrund des »Freimachungsvermerkes« kann nun der Zusteller erkennen, das die Sendung nicht mehr von ihm geprüft werden muss. Aus diesem Grund muss bei Infopost und Infobrief immer der Vermerk über die Sendungsart (»Infopost« oder »Infobrief« oder einheitlich, der Vermerk »Entgelt bezahlt« aufgedruckt sein.

Die verschiedenen Arten der Freimachung sind:

  • Briefmarke
  • Briefmarke mit Absenderstempelung. Um den Bestimmungen der Deutschen Post AG für die Einlieferung von Infopost zu genügen, können Briefmarken verwendet werden, um Infopost »freizumachen«. Das Porto verringert sich dadurch erheblich. So kostet ein Standardbrief innerhalb Deutschlands 0,55 Euro, eine Standard-Infopost-Sendung hingegen 0,25 €. In diesem Fall muss der Kunde bzw. der Dienstleister des Kunden (in Ihrem Fall vielleicht bald skriptura?) jedoch die Abstempelung (die Entwertung) der Briefmarke selbst übernehmen. Der Vermerk »Entgelt bezahlt« muss dennoch aufgedruckt sein. Sonst könnte der Zusteller nicht erkennen, dass die Sendung bereits bei der Einlieferung geprüft wurde und würde vom Empfänger »Nachentgelt« fordern.
  • Der Freimachungsvermerk. Er enthält ebenfalls den Hinweis auf das zustellende Unternehmen: »Deutsche Post AG«. Das erscheint vielleicht zunächst etwas merkwürdig, ist jedoch spätestens seit der Existens mehrerer »alternativer Zustelldienste« durchaus nachvollziehbar. Außerdem steht wieder der Hinweis auf die bereits erfolgte Prüfung: »Entgelt bezahlt«. Schlussendlich wird das sogenannte »Einlieferungspostamt« namentlich genannt, damit der Zusteller evt. Fragen oder Hinweise an dieses geben kann: »30690 Hannover BZ« ist beispielsweise die Kennung für das Briefzentrum Hannover (zuständig für die Leitregionen 30 + 31).
  • Die DV-Freimachung ist für Unternehmen mit einem sehr hohen, regelmäßgen Postaufkommen gedacht. Bei der DV-Freimachung "druckt der Kunde sich die Briefmarken praktisch selbst". Dementsprechend sind die Anforderungen an den Kunden hoch gesteckt. Die DV-Freimachung ist zu erkennen an dem Hinweis: »Freimachung im Fenster« und an der im Fenster gedruckten Summe des Portos für diese Sendung. Die Höhe des Portos wird widerum erst vom Zusteller geprüft. Wird die Sendung also vom Absender falsch freigemacht, wird der Empfänger um Nachzahlung gebeten.
Wenn Sie nicht wissen, für welche Art der Freimachung Sie sich entscheiden sollen, sprechen Sie doch einmal mit Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. darüber. Sie erreichen Herrn Knoche auch unter Telefon: 0511/54294-26. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!

Das KLEINGEDRUCKTE

Die Deutsche Post AG hat für ihre Produkte Infopost und Infobrief selbstverständlich »Allgemeine Geschäftsbedingungen« geschaffen. In diesem Fall gelten die Bedingungen »BRIEFKOMMUNIKATION NATIONAL«. Nachzulesen sind diese – an dieser Stelle möchten wir sie Ihnen wirklich gern ersparen – auf der Website der Deutschen Post AG. Nur einen bedeutsamen Absatz präsentieren wir Ihnen hier; diesen allerdings als wörtlichen Auszug:

  • Für Infopost und Kataloge besteht das Qualitätsziel, diese binnen vier Tagen nach der Einlieferung zuzustellen, sofern sie bis zu den örtlich bekannt gegebenen Schlusszeiten eingeliefert werden. Im Falle einer zielreinen Verladung im Rahmen der Abholung, d. h. bei Separierung von Sendungen für jeweils nur eine Leitregion, ist dieses Qualitätsziel unter gewöhnlichen Umständen auch dann erreichbar, wenn diese Sendungen nach diesen Schlusszeiten eingeliefert werden.
  • ...Regelmäßige Laufzeitprüfungen, die ein unabhängiges Marktforschungsinstitunt für uns durchführt, zeigen, dass dieses Ziel bei über 95 % aller Sendungen erreicht wird. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir eine vertragliche Verpflichtung auf Einhaltung einer bestimmten Laufzeit (Lieferfrist) aufgrund der Besonderheiten des postalischen Massenverkehrs aber leider nicht übernehmen können.

Soweit der Originalton Deutsche Post AG. skriptura empfiehlt Ihnen dringend, diese Erklärung in Ihrer Planung zu berücksichtigen. Die Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältige Planung für einen bestimmten Liefertag durchaus sinnvoll ist. Eine Garantie ist sie aber leider nicht.

Den optimalen Termin für die Herstellung Ihres Mailings besprechen Sie am besten mit Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Herr Noll ist telefonisch unter 0511/54294-38 zu erreichen. Um ein gutes Angebot für Ihr Mailing zu bekommen klicken Sie bitte hier!


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